Vorschule

Virtueller Schulrundgang


 

Bitte immer die aktuellen Informationen auf unserer Startseite beachten.

 

Informationen zur Schulanmeldung am 07. und 12. September 2023  von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am 07.09.2023 von 08:00- 10:00 Uhr

Entsprechend der Wohnanschrift können Sie Ihr Kind an einer der folgenden Schulen des gemeinsamen Schulbezirks Plauen 2 anmelden. (Vermerk auf Meldebestätigung der Stadt Dresden)

 

Gemeinsamer Schulbezirk Ortsamt Plauen 2

  • 14. Grundschule
  • 39. Grundschule
  • 49. Grundschule, Bernhardstr. 80
  • 80. Grundschule

Die Schulanmeldung erfolgt in der 1. Etage. Sie benötigen die Geburtsurkunde Ihres Kindes und Ihren Personalausweis.

Zu den Schulanmeldetagen kommen Sie bitte in diesem Jahr nur allein und ohne Kind. Zum Kennenlernen laden wir Ihre Kinder von März bis Mai 2024 zu vorschulischen Angeboten in unsere Schule ein. 

 

Hinweise des Schulverwaltungsamtes und der Schule:

Wenn Ihr Kind zwischen dem 01.07.2017 und dem 30.06.2018 geboren ist, wird es mit Beginn des Schuljahres 2024/25 schulpflichtig. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden

 

Die Eltern vertreten Ihr Kind grundsätzlich gemeinschaftlich. Wir bitten Sie deshalb, auch nicht in Ihrem Haushalt lebende Sorgeberechtigte über die Schulanmeldung zu informieren. (§ 1629 BGB)

Auch wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind an einer kommunalen Grundschule außerhalb Ihres Schulbezirkes oder an einer Schule in freier Trägerschaft eingeschult wird, ist es nach § 3 Abs. 2, 3 und 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (SOGS) erforderlich, Ihr Kind zuerst an einer Grundschule innerhalb Ihres Schulbezirkes (siehe Seite 1) anzumelden.

Die Anmeldung hat durch einen Sorgerechtsinhaber zu erfolgen. Für die Schulanmeldung sind diese Meldebestätigung, der Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers, das beigefügte Datenerfassungsblatt und die Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Kindes mitzubringen. 

Die ausgefüllte Meldebestätigung ist der Nachweis über die Anmeldung Ihres Kindes nach § 31 Abs. 1 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen und stellt keine Aufnahmebestätigung der gewählten Schule dar.

Die Landeshauptstadt Dresden, Schulverwaltungsamt, ist nach § 31 Abs. 3 SchulG befugt, erforderliche Maßnahmen zu treffen, wenn Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Schulanmeldung Ihres Kindes nicht nachkommen.

 

Die Schulanmeldung stellt keine gleichzeitige Hortanmeldung dar. Den Wunsch auf Hortbesuch können Sie auf dem Anmeldebogen ankreuzen. Während der Schulanmeldung besteht bei der Hortleitung die Möglichkeit für persönliche Nachfragen.

 

Weitere Informationen des Schulverwaltungsamtes finden Sie im Internet unter

www.dresden.de/schulbeginn