FAQ - Vorschule

Häufig gestellte Fragen zum Thema Schulanfang und Einschulung an der 49. Grundschule

 

„Wann muss bzw. kann ich mein Kind an der Grundschule anmelden?“

Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden und von den Eltern in der Schule angemeldet werden möchten. Diese Familien erhalten jedoch keine Anmeldeaufforderung durch das Amt für Schulen.
Für Kinder, die ab dem 1. Oktober geboren sind, können die Eltern einen Antrag auf vorzeitige Einschulung in der Grundschule stellen. Diese Kinder können in die 1. Klasse aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung.

 

„An welcher Grundschule muss ich mein Kind anmelden?“

Laut Schulordnung Grundschulen hat das Kind, soweit ein Schulbezirk oder ein Einzugsbereich besteht, die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk oder Einzugsbereich es wohnt. Die Stadt Dresden hat für das Stadtgebiet gemeinsame Schulbezirke für mehrere Schulen festgelegt. Das heißt, die Eltern können innerhalb des Schulbezirkes wählen, welche Schule das Kind besuchen soll. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kapazität der Wunschschule dies zulässt. Zum Schulbezirk Plauen 2 gehören die 14., 39., 49. und die 80. Grundschule Dresden. Alle Kinder können in einer dieser 4 Schulen oder in der stadtoffenen Universitätsgrundschule angemeldet werden. 

 

„Kann mein Kind auch eine andere Grundschule besuchen?“

Wünschen die Eltern, dass das Kind eine Grundschule besucht, die außerhalb des für sie maßgeblichen Schulbezirkes liegt, stellen sie unter Angabe der Gründe spätestens bis zum 15. Februar 2024 einen Antrag auf Aufnahme an der gewünschten Grundschule.

 

„Was muss ich zur Anmeldung alles mitbringen?“

Die Eltern der zukünftigen Schulanfänger erhalten vom Amt für Schulen der Stadt Dresden ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anmeldung an einer der Schulen des Schulbezirkes. Dieses Schreiben müssen Sie an der gewünschten Schule bei der Anmeldung vorlegen.
Zur Anmeldung benötigt die Grundschule außerdem die Geburtsurkunde des Kindes zur Ansicht und Ihren Personalausweis zum Vergleich der aktuellen Wohnanschrift.
Folgende Daten werden verarbeitet:
1. Name und Vorname der Eltern und des Kindes
2. Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
3. Geschlecht des Kindes
4. Anschrift der Eltern und des Kindes
5. Telefonnummer, Notfalladresse
6. Staatsangehörigkeit des Kindes
7. Religionszugehörigkeit des Kindes
8. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung  sind

9. ob im Jahr vor der Schulaufnahme eine Kindertageseinrichtung besucht wird

10. Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils ist diese Situation nachzuweisen

11. Erklärung der Eltern zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist.

Die Daten der Nummern 6, 8 und 11 sind nur mit Einwilligung der Eltern zu verarbeiten.

 

 

 

 

 

 

„Was folgt alles nach der Anmeldung an der zuständigen Grundschule?“

Bitte vereinbaren Sie bis zum 22.09.2023 online oder telefonisch einen Termin für die schulärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Diese erfolgt zwischen Oktober und Februar im Ärztehaus auf der Braunsdorfer Straße.

Am 13. Mai 2024 erhalten alle Eltern einen Schulaufnahmebescheid. Sollte die Kapazität an unserer Grundschule überschritten sein, erfolgt nach schulinternen Kriterien die Umlenkung an eine andere Grundschule unseres Schulbezirkes. Am 11. Juni 2024 lernen die Kinder und Eltern die künftige Klassenlehrerin und Erzieherin oder den Erzieher des Hortes kennen.

 

 

„Kann ich mein Kind von der Einschulung zurückstellen?“

Das Sächsische Schulgesetz legt fest, dass die Schulleitung der zuständigen Grundschule über die Einschulung der Kinder entscheidet. Dabei sollen Kinder nur im Ausnahmefall um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden (vorwiegend aus medizinischen Gründen). Mit dem Schularzt wird diese Entscheidung abgestimmt. Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogisch-psychologische Testverfahren herangezogen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden oder Rücksprachen mit der Kindertagesstätte erfolgen.

 

 

 

„Wie viele Klassen werden im kommenden Schuljahr eingerichtet?
Wer wird die Klassenlehrerin und wie sind die Klassenstärken?“

Die Obergrenze für die Schülerzahl in einer Eingangsklasse ist in Sachsen auf 28 festgesetzt. Laut Schulnetzplan der Stadt Dresden darf die 49. Grundschule maximal vier 1. Klassen aufnehmen.

Die Lehrereinsatzplanung der Schulen mit dem Landesamt für Schule und Bildung erfolgt erst im Mai 2024. Deshalb werden die meisten Schulleitungen oft auch nur zum Teil wissen, welche Lehrkräfte ihnen im nächsten Jahr zur Verfügung stehen. Wir hoffen, dass die neue Klassenlehrerin Ende Mai feststeht und wünschen uns, dass sie gemeinsam mit dem Hort den ersten Schulanfänger-Elterntreff durchführt.

 

„Können die Eltern entscheiden, nach welcher
Leselehrmethode ihr Kind unterrichtet werden soll?“

Zuerst einmal hängt dies davon ab, ob überhaupt unterschiedliche Leselehrmethoden angeboten werden. Die Klassenlehrerinnen der zukünftigen
1. Klassen entscheiden selbst, nach welcher Methode sie mit dem größten Erfolg den Schulanfängern das Lesen und Schreiben beibringen können. Unsere Kinder erlernen das Lesen nach der analytisch-synthetischen Methode und benutzen eine Fibel. Dies erfolgt in einer Mischung aus frontalen und offenen Unterrichtsformen.
An unserer Grundschule wird die Methode „Lesen durch Schreiben“ momentan nicht gelehrt.

„Welcher Hort ist der Schule angegliedert?
Wie arbeitet die Schule mit dem Hort zusammen?“
Wir arbeiten sehr kooperativ mit dem Schulhort unserer Grundschule, der im Schulgebäude untergebracht ist, zusammen. Hort und Schule sind bestrebt, in weiten Teilen das Schulleben gemeinsam zu planen und zu gestalten und bemühen sich, den Eltern die Arbeit transparent darzustellen.

Eine Voranmeldung für den Hortbesuch erfolgt durch ein Kreuz auf dem Schulanmeldeformular.
In Kooperation mit dem Schulhort bieten wir Ganztagsangebote in der Unterrichtszeit und im Nachmittagsbereich an. Dies beinhaltet individuelle Förderangebote, die Durchführung von besonderen Projekten und die Angebote in den Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag. Finanzieller Träger ist das Amt für Schulen Dresden, unterstützt durch unseren Schulförderverein.